OFD Hannover - Verfügung vom 23.12.1999
S 2365 - 60 - StO 211

OFD Hannover - Verfügung vom 23.12.1999 (S 2365 - 60 - StO 211) - DRsp Nr. 2008/81627

OFD Hannover, Verfügung vom 23.12.1999 - Aktenzeichen S 2365 - 60 - StO 211

DRsp Nr. 2008/81627

§ 39 a, 42 c EStG Übertragung des nicht ausgeschöpften Grundfreibetrages auf eine zweite Lohnsteuerkarte im Ermäßigungsverfahren 2000

Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wird § 39 a Abs. 1 EStG mit Wirkung vom Kalenderjahr 2000 an um die Nummer 7 ergänzt, nach der der im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpfte Grundfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis übertragen werden kann. Die gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus dem beigefügten Gesetzesentwurf mit Erläuterungen.

Vorbehaltlich einer bundeseinheitlichen Regelung bittet die OFD wie folgt zu verfahren:

Da in der Kürze der Zeit keine amtlichen Antragsvordrucke zur Verfügung gestellt werden können, bittet die OFD formlose Anträge entgegenzunehmen.

Den Anträgen müssen die Lohnsteuerkarten für das erste und zweite oder weitere Dienstverhältnisse beigefügt werden.

Zur Ermittlung des voraussichtlichen Arbeitslohnes für das Kalenderjahr 2000 aus dem ersten Dienstverhältnis sollten die Antragsteller einen Nachweis über die Höhe des in 1999 erhaltenen Arbeitslohnes vorlegen. Den Angaben des Antragstellers kann aber grundsätzlich gefolgt werden.