OFD Hannover - Verfügung vom 24.01.2001
S 7100

OFD Hannover - Verfügung vom 24.01.2001 (S 7100) - DRsp Nr. 2008/86784

OFD Hannover, Verfügung vom 24.01.2001 - Aktenzeichen S 7100

DRsp Nr. 2008/86784

§ 1 UStG Behandlung von Erzeugerorganisationen und Betriebsfonds im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse

□ Allgemeines

Eine Erzeugerorganisation im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse ist eine Vermarktungsgesellschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft oder GmbH. Sie erwirbt die gesamte Obst- und Gemüseproduktion der in ihr zusammengeschlossenen Erzeuger (Mitglieder) gegen Entgelt und veräußert diese Ware entgeltlich an Dritte. Sie ist damit Unternehmerin. Einen ideellen Bereich, in dem die Erzeugerorganisation für die allgemeinen Belange ihrer Mitglieder tätig wird, gibt es regelmäßig nicht.

Eine nach Art. 11 der VO (EG) Nr. 2200 des Rates v. 28.10.1996 anerkannte Erzeugerorganisation kann Betriebsfonds einrichten (Art. 15 der vorgenannten VO). Ein Betriebsfonds wird mit finanziellen Mitteln gespeist, die ihm Rahmen eines genehmigten operationellen Programms zu verwenden sind. Operationelle Programme können sein

  • der integrierte Anbau von Obst und Gemüse

  • die ökologische Produktion von Obst und Gemüse,

  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung,

  • die Errichtung von Kühlanlagen für Lagerung und Transport oder

  • die Einführung von Vollpappeverpackungen.