OFD Hannover - Verfügung vom 25.02.1999
S 7100/

OFD Hannover - Verfügung vom 25.02.1999 (S 7100/) - DRsp Nr. 2008/86828

OFD Hannover, Verfügung vom 25.02.1999 - Aktenzeichen S 7100/

DRsp Nr. 2008/86828

§ 1 UStG Behandlung von Warentermingeschäften der Warenterminbörse für den Agrarhandel in Hannover

Für die ustl. Behandlung von Warentermingeschäften der Warenterminbörse (WTB) für den Agrarhandel in Hannover gelten folgende Grundsätze:

Ein Termingeschäft ist ein Vertrag über die Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Terminkontrakt, etc.), der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenwert wird entweder bereits bei Vertragsabschluß vereinbart oder bestimmt sich auf Grund der börsenmäßig festgestellten Kurse. Terminmärkte enthalten ein ausgeprägtes spekulatives Element, da die Verkäufer im Zeitablauf fallende Preise erwarten, die Käufer dagegen mit steigenden Preisen rechnen.

1. Future-Kontrakte

1.1 Allgemeines

Ein Future (= Terminkontrakt) ist ein rechtlich bindender Vertrag, bei der sich der Marktteilnehmer verpflichtet, zu einem bestimmten, zukünftigen Termin eine bestimmte Art und Menge eines Gutes zu kaufen oder zu verkaufen. Der Käufer eines Futures zahlt dem Verkäufer des Futures einen Preis, der sich aus der Marktlage im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ergibt. Dieser Preis ist nicht identisch mit dem Preis, zu dem die Ware später einmal geliefert und abgenommen werden muß.