OFD Hannover - Verfügung vom 27.06.1995
S 2706

OFD Hannover - Verfügung vom 27.06.1995 (S 2706) - DRsp Nr. 2008/86240

OFD Hannover, Verfügung vom 27.06.1995 - Aktenzeichen S 2706

DRsp Nr. 2008/86240

§ 4 KStG Eigenkapitalausstattung bei Betrieben gewerblicher Art als juristische Personen des öffentlichen Rechts; Anwendbarkeit des Abschnitts 27a Abs. 3 KStR 1990

Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch dann unbeschränkt kstpfl., wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist (§ 4 Abs. 2 KStG). Hierzu gehören z. B. öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten und die von Gemeinden und Kreisen errichteten Sparkassen.

In diesem Zusammenhang ist gefragt worden, ob die Regelung des Abschn. 27a Abs. 3 KStR 1990, nach der Vereinbarungen über verzinsliche Darlehen steuerlich nur anzuerkennen sind, soweit der Betrieb gewerblicher Art mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist, auch in den Fällen des § 4 Abs. 2 KStG anzuwenden ist.