OFD Hannover - Verfügung vom 29.12.1999
S 7304

OFD Hannover - Verfügung vom 29.12.1999 (S 7304) - DRsp Nr. 2008/86669

OFD Hannover, Verfügung vom 29.12.1999 - Aktenzeichen S 7304

DRsp Nr. 2008/86669

§ 15 UStG Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen verteilt werden

1. Zur ustl. Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG (z. B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften) verteilt werden, bittet die OFD, folgende Auffassung zu vertreten:

2. Werbegeschenke, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7 EStG fallen

Geschenke an Personen, die nicht AN des Unternehmers sind, fallen bei der ESt unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen an einen Empfänger zusammengerechnet 75 DM übersteigen und/oder für diese Aufwendungen keine besonderen Aufzeichnungen geführt worden sind. Wegen der Einzelheiten hierzu verweist die OFD auf Tz. 1.2 des BMF-Schreibens v. 5.11.1999, BStBl 1999 I S. 964. Im Übrigen ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung dieser Geschenke zu unterscheiden:

2.1 Werbegeschenke, die vor dem 1.4.1999 verteilt wurden