OFD Hannover - Verfügung vom 31.01.2008
S 0457 - 1023 - StO 143

OFD Hannover - Verfügung vom 31.01.2008 (S 0457 - 1023 - StO 143) - DRsp Nr. 2008/92378

OFD Hannover, Verfügung vom 31.01.2008 - Aktenzeichen S 0457 - 1023 - StO 143

DRsp Nr. 2008/92378

Erlass von Säumniszuschlägen; Billigkeitsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen, die Anmeldungen im Rahmen der StADV bzw. StADÜV abgegeben haben

Im Hinblick darauf, dass seit 2005 eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Steueranmeldungen (Hinweis auf § 41a EStG; § 18 UStG) besteht und das geltende Verfahren der StDÜV keine Datenübermittlung auf maschinell lesbaren Datenträgern mehr vorsieht, haben die AO -Referatsleiter auf ihrer Sitzung AO I/2007 (zu TOP 5) beschlossen, dass sich die Beschlüsse zu TOP 11 der Sitzung AO III/89 und zu TOP 26 der AO III/96 erledigt haben.