Nichtanwendungsschreiben inzwischen veröffentlicht
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5.9.2006 (BStBl 2007 II S. 309) entschieden, dass geldwerte Vorteile aus dem Erwerb von verbilligten Fahrzeugen, die vom Arbeitgeber hergestellt oder vertrieben werden, alternativ nach § 8 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3EStG ermittelt werden können. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an (BMF-Schreiben vom 28.3.2007, BStBl 2007 I S. 464). Danach kommt bei Verkäufen an Mitarbeiter stets die Rabatt-Freibetragsregelung (§ 8 Abs. 3 EStG) zum Ansatz.
Großzahl der Fälle können erledigt werden
Die Finanzämter wurden mit Verfügung vom 20.12.
Neues Musterverfahren vor dem BFH
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