OFD Karlsruhe - Schreiben vom 10.07.2007
S 2334/67 - St 146

OFD Karlsruhe - Schreiben vom 10.07.2007 (S 2334/67 - St 146) - DRsp Nr. 2008/91245

OFD Karlsruhe, Schreiben vom 10.07.2007 - Aktenzeichen S 2334/67 - St 146

DRsp Nr. 2008/91245

Lohnsteuer) : Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen von einem Arbeitgeber in der Automobilbranche; Verhältnis zwischen der Anwendung von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten

Nichtanwendungsschreiben inzwischen veröffentlicht

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5.9.2006 (BStBl 2007 II S. 309) entschieden, dass geldwerte Vorteile aus dem Erwerb von verbilligten Fahrzeugen, die vom Arbeitgeber hergestellt oder vertrieben werden, alternativ nach § 8 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3EStG ermittelt werden können. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an (BMF-Schreiben vom 28.3.2007, BStBl 2007 I S. 464). Danach kommt bei Verkäufen an Mitarbeiter stets die Rabatt-Freibetragsregelung (§ 8 Abs. 3 EStG) zum Ansatz.

Großzahl der Fälle können erledigt werden

Die Finanzämter wurden mit Verfügung vom 20.12.2006 S 2334/67 - St 142 gebeten, die Bearbeitung anhängiger Einsprüche aufzunehmen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass in den meisten Fällen eine Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG ohnehin für den Arbeitnehmer zu einem günstigeren Ergebnis als die Bewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG führen würde und deshalb die Steuerbürger zur Rücknahme ihres Einspruchs aufgefordert werden können.

Neues Musterverfahren vor dem BFH