OFD Karlsruhe - Verfügung vom 02.08.2000
S 2532 A - St 315

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 02.08.2000 (S 2532 A - St 315) - DRsp Nr. 2008/81248

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 02.08.2000 - Aktenzeichen S 2532 A - St 315

DRsp Nr. 2008/81248

Vordrucke für die personelle Einkommensteuerveranlagung 1999 Verlustausgleich nach § 2 Abs. 3 EStG Verlustabzug nach § 10d EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002

Für die personelle Einkommensteuerveranlagung für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige 1999 wurden folgende Vordrucke neu aufgelegt:

Anlage ESt 2 AM (99) Mindestbesteuerung § 2 Abs. 3 EStG
Anlage ESt 3 AM (99) Mindestbesteuerung § 2 Abs. 3 EStG
Anlage ESt 2 AV - 1 R (99) Verlustrücktrag nach § 10d EStG - Einzelveranlagung -
Anlage ESt 2 AV - 2 R (99) Verlustrücktrag nach § 10d EStG - Zusammenveranlagung - Verlustrücktrag bis 2.000.000 DM
Anlage ESt 2 AV - 3 R (99) Verlustrücktrag nach § 10d EStG - Zusammenveranlagung -

Die Anlagen wurden aufgrund der Neuregelung des Verlustausgleichs und des Verlustabzugs durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 erforderlich. Sie dienen dazu, einen Verlustrücktrag aus dem Veranlagungszeitraum 2000 in den Veranlagungszeitraum 1999 zu berechnen. Hilfsweise können sie für einen Rücktrag aus dem Veranlagungszeitraum 1999 in den Veranlagungszeitraum 1998, aber auch zur Erläuterung der maschinellen Berechnung des Verlustrücktrags nach § 10d Abs. 1 EStG verwendet werden.