OFD Karlsruhe - Verfügung vom 05.04.2011
7100

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 05.04.2011 (7100) - DRsp Nr. 2011/80213

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 05.04.2011 - Aktenzeichen 7100

DRsp Nr. 2011/80213

Überlassung eines Fahrzeugs an freie Mitarbeiter

Erhalten als freie Mitarbeiter beschäftigte Handelsvertreter von ihrem Auftraggeber ein Fahrzeug unentgeltlich zur Nutzung überlassen, gilt Folgendes:

Die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs an einen freien Mitarbeiter ist eine nicht steuerbare Beistellung, wenn das Fahrzeug nur für Fahrten im betrieblichen Interesse dieses Auftraggebers genutzt werden kann. Eine anderweitige Verwendung - z. B. für unternehmensfremde Zwecke des freien Mitarbeiters oder zur Nutzung für andere Auftraggeber - muss aufgrund der zwischen den Beteiligten bestehenden Vereinbarungen und deren tatsächlicher Handhabung ausgeschlossen sein. Die Nutzung für andere Zwecke muss durch klare und eindeutige Vereinbarungen verboten werden, die auch tatsächlich beachtet, überwacht und durchgesetzt werden (BFH-Urteil vom 12.05.2009, V R 24/08, BStBl 2010 II S. 854).