OFD Karlsruhe - Verfügung vom 08.10.2007
S 1978/20 - St 111

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 08.10.2007 (S 1978/20 - St 111) - DRsp Nr. 2008/91548

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 08.10.2007 - Aktenzeichen S 1978/20 - St 111

DRsp Nr. 2008/91548

Einbringungsfälle nach § 24 UmwStG; Fehlerquellen und Checklisten

1. Grundprinzip des § 24 UmwStG

Gewährung von Gesellschaftsrechten

§ 24 UmwStG begünstigt die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.

Grundsätze:

  • Einbringender

    Einbringender kann eine natürliche Person, eine Körperschaft oder auch eine Personengesellschaft sein.

  • Wertansatzwahlrecht

    Die aufnehmende Personengesellschaft hat ein Wertansatzwahlrecht (Buchwerte, Teilwerte oder Zwischenwerte; für Einbringungen nach dem 12.12.2006: gemeine Werte statt Teilwerte).

  • Bindungswirkung des Wertansatzes

    Bindungswirkung: Der Wertansatz bei der übernehmenden Personengesellschaft gilt als Veräußerungspreis für das übergehende Vermögen. Wird das übergehende Vermögen mit einem höheren Wert als dem Buchwert angesetzt, entsteht auf der Seite des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. Bei Teilwertansatz ist der Gewinn ggf. nach §§ 16, 34 EStG begünstigt.

2. Fehlerquellen und Praxishinweise

Fehlerquellen