Diese Verfügung regelt die Frist zur Abgabe von Feststellungserklärungen für vollständig steuerbefreiten Grundbesitz gegenüber der Bezugsverfügung vom 29.06.2022,
Mit der Bezugsverfügung wurde für den im Rahmen der Einheitsbewertung und auch zukünftig nach dem LGrStG vollständig steuerbefreiten Grundbesitz, mit Ausnahme der dort genannten Sachverhalte, von Amts wegen eine Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2024 gewährt.
Diese Frist wird hiermit bis zum 31.12.2024 verlängert.
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