OFD Karlsruhe - Verfügung vom 10.08.2023
G 1200/54-St 346

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 10.08.2023 (G 1200/54-St 346) - DRsp Nr. 2023/80553

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 10.08.2023 - Aktenzeichen G 1200/54-St 346

DRsp Nr. 2023/80553

Feststellung von Grundsteuerwerten; Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung auf den 01. Januar 2022;; hier: Erweiterte Fristverlängerung für vollständig steuerbefreiten Grundbesitz

1. Inhalt

Diese Verfügung regelt die Frist zur Abgabe von Feststellungserklärungen für vollständig steuerbefreiten Grundbesitz gegenüber der Bezugsverfügung vom 29.06.2022, G 1200/54 - St 346 neu.

2. Ausgangslage

Mit der Bezugsverfügung wurde für den im Rahmen der Einheitsbewertung und auch zukünftig nach dem LGrStG vollständig steuerbefreiten Grundbesitz, mit Ausnahme der dort genannten Sachverhalte, von Amts wegen eine Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2024 gewährt.

3. Neue Frist

Diese Frist wird hiermit bis zum 31.12.2024 verlängert.

4. Gültigkeit auch für steuerbefreiten Grundbesitz der Kommunen