OFD Karlsruhe - Verfügung vom 11.04.2005
S 3137/6/1

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 11.04.2005 (S 3137/6/1) - DRsp Nr. 2008/88877

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 11.04.2005 - Aktenzeichen S 3137/6/1

DRsp Nr. 2008/88877

Statistik der durchschnittlichen Kaufwerte für landwirtschaftlichen Grundbesitz; Erfassung genehmigungsfreier Fälle

Nach Artikel 97 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (GBl. vom 13.07.2004) wird die allgemeine Grenze für die Genehmigungsfreiheit bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke ab 01.01.2005 von 30 Ar auf 100 Ar (= 1 Hektar) erhöht. Somit werden für Grundstücke unter 100 Ar von den Landwirtschaftsdienststellen der Kreise keine Genehmigungsbescheide mehr erteilt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Landkreise entlang der Grenze zur Schweiz. Hier gilt wie bisher die Freigrenze von 30 Ar.

Die o.g. Rechtsänderung im Genehmigungsverfahren hat keinen Einfluss auf die Flächengrenze der nach dem Preisstatistikgesetz zu erfassenden Fälle. Hier sind weiterhin alle für die Statistik geeigneten Veräußerungen bereits ab einer Fläche von 10 Ar aufzunehmen (siehe Anlage „Anleitung für die Erfassung …”). Die OFD bittet darauf zu achten, dass insbesondere bei genehmigungsfreien Fällen eine lückenlose Erfassung der für die Statistik geeigneten Fälle erfolgt.

Eine zuverlässige Kaufwertstatistik ist auch für die Arbeit der Finanzverwaltung selbst eine hilfreiche Informationsquelle. Auswertungen hieraus dienen insbesondere der Bodenwertermittlung für ertragsteuerliche Zwecke.