OFD Karlsruhe - Verfügung vom 12.03.2007
S 3806/18 - St 341

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 12.03.2007 (S 3806/18 - St 341) - DRsp Nr. 2008/90982

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 12.03.2007 - Aktenzeichen S 3806/18 - St 341

DRsp Nr. 2008/90982

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer; Übertragung treuhänderisch gehaltener Kommanditbeteiligungen

Die OFD übersendet die Unterlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.

Regelung von Folgefragen zur Treuhand

Der Erlass regelt Folgefragen, die sich zu dem koordinierten Ländererlass vom 27.5.2005, Az. 3 - S 3806/51 (siehe o.a. Verfügung und ErbSt-Kartei der OFD Karlsruhe Karte 28 zu § 7 ErbStG) ergeben haben.

In FAIR

Diese Verfügung ergeht nur in elektronischer Form und ist in FAIR unter „Verfügungen ErbStGBewG Allgemein” eingestellt.

ANLAGE

FINANZMINISTERIUM

BADEN - WÜRTTEMBERG

Erbschaft- und Schenkungssteuer;

Übertragung treuhänderisch gehaltener Kommanditbeteiligungen

Erlass vom 27.05.2005, Az. 3 - S 3806/51

Nach Abstimmung mit den für Erbschaftsteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder ist bezüglich aufgetretener Folgefragen zu dem o.g. koordinierten Ländererlass vom 27.05.2005 folgende Rechtsauffassung zu vertreten: