Stand: Mai 2020
Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notarinnen und Notare auf den Gebieten der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und der Ertragsteuern
Aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigt dieses Merkblatt nur die wesentlichen gesetzlichen Regelungen.
Die örtlich zuständigen Finanzämter können auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.bund.de → Finanzamtsuche) abgefragt werden. Hier steht eine Suchfunktion zur Verfügung, mit der neben dem örtlich zuständigen Finanzamt weitere Angaben, wie z.B. abgegebene Aufgaben einzelner Finanzämter und besondere Zuständigkeitsregelungen, ermittelt werden können.
Außerdem stehen unter www.finanzamt.de Verweise zu den Finanzamtsverzeichnissen der einzelnen Bundesländer zur Verfügung.
Die steuerlichen Anzeigepflichten und sonstigen Beistandspflichten der Notarinnen und Notare ergeben sich aus folgenden Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung:
§§ 18, 20 und 21 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG);
§ 102 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO).
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