OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.08.2007
S 3806/57 - St 341

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.08.2007 (S 3806/57 - St 341) - DRsp Nr. 2008/91339

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 14.08.2007 - Aktenzeichen S 3806/57 - St 341

DRsp Nr. 2008/91339

Schenkungsteuer; Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in eine Kapitalgesellschaft

Die OFD übersendet die Unterlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.

Formwechsel nicht steuerbar

Die Verwaltung schließt sich der Entscheidung des BFH vom 14.02.2007 II R 66/05 (Parallelentscheidungen II R 64/05 und II R 65/05) an, dass der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft nicht der Schenkungsteuer unterliegt.

Verfahren in „gelber Liste”

Die Verfahren sind in der Liste der beim BFH anhängigen Verfahren in Steuersachen Beilage Nr. 2/2007 zum BStBl. 2007 II Nr. 11/2007 vom 24.07.2007 S. 127 aufgeführt.

Erlassregelung vom 07.12.2000 mit sofortiger Wirkung nicht mehr anwendbar