OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.10.2020
S 130.1/1646 - St 224

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.10.2020 (S 130.1/1646 - St 224) - DRsp Nr. 2021/80282

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 14.10.2020 - Aktenzeichen S 130.1/1646 - St 224

DRsp Nr. 2021/80282

Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatlicher Unterstützungsleistungen während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie; Besteuerung von Grenzpendlern nach dem DBA-Frankreich; Konsultationsvereinbarung nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Frankreich vom 13.05.2020, BMF-Schreiben vom 25.05.2020,BStBl 2020 I S. 535

Diese Verfügung richtet sich in erster Linie an die Sachgebietsleiter/innen und Sachbearbeiter/innen für Internationales Steuerrecht, für Grenzgängerbesteuerung (Frankreich), der Lohnsteuer-Arbeitgeber-Stellen, für beschränkte Einkommensteuerpflicht oder andere mit der Bearbeitung von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern beauftragte Personen.

1. Allgemeines

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit der Französischen Republik am 13. Mai 2020 eine Konsultationsvereinbarung zum DBA-Frankreich über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unterzeichnet.

Die Konsultationsvereinbarung (BMF-Schreiben vom 25.05.2020) ist im BStBl I S. 535 und in juris veröffentlicht.

2. Auswirkungen auf die Grenzgängereigenschaft nach Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich