OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.12.2009
S 1961/9 - St 126

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.12.2009 (S 1961/9 - St 126) - DRsp Nr. 2010/80014

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 14.12.2009 - Aktenzeichen S 1961/9 - St 126

DRsp Nr. 2010/80014

Antrag auf Wohnungsbauprämie 2009 a) für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG) b) für andere prämienbegünstigte Aufwendungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG)

In der Anlage übersendet die OFD die mit dem o. g. BMF-Schreiben bekannt gegebenen Antragsvordrucke für die Wohnungsbauprämie 2009 mit der Bitte um Kenntnisnahme; die Vordruckmuster werden in Kürze im BStBl Teil I veröffentlicht.

Der „Antrag auf Wohnungsbauprämie 2009 für Bausparbeiträge” (Anlage 1) wird - wie schon in der Vergangenheit - von den Bausparkassen maschinell erstellt. Sollten Sie Anfragen der Institute nach dem Vordruckmuster zum „Antrag auf Wohnungsbauprämie 2009 für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG” erhalten, können Sie darauf hinweisen, dass entsprechende Nutzenfilme unter der Auftrags-Nr. 00/910/0915/60 beim Deutschen Gemeindeverlag GmbH, 70549 Stuttgart, Tel. (0711) 7863 0, Telefax (0711) 7863 8400, bestellt werden können.

Anlage:1

zum Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Kalenderjahr 2009

(Die in einen Kreis gesetzten Zahlen beziehen sich auf die entsprechenden Zahlen im Antragsvordruck.)

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember 2011 bei der Bausparkasse abgegeben werden, an die die Aufwendungen geleistet worden sind.

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