OFD Karlsruhe - Verfügung vom 15.08.2007
S 3812/5 - St 341

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 15.08.2007 (S 3812/5 - St 341) - DRsp Nr. 2008/91373

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 15.08.2007 - Aktenzeichen S 3812/5 - St 341

DRsp Nr. 2008/91373

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer; Anrechnung italienischer Steuer auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 21 ErbStG) und Gegenseitigkeitserklärung mit Italien (§ 13 Abs. 1 Nr. 16c ErbStG)

Die OFD übersendet die Unterlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.

Anrechnung italienischer Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 21 ErbStG

Italien hat die Erbschaftsteuer zum 3.10.2006 und die Schenkungsteuer zum 1.1.2007 wieder eingeführt. Die italienische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist mit der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer vergleichbar und kann nach § 21 ErbStG angerechnet werden, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

In FAIR

Diese Verfügung ergeht nur in elektronischer Form und ist in FAIR unter „Verfügungen ErbStGBewG Allgemein” eingestellt.