OFD Karlsruhe - Verfügung vom 15.08.2007
S 7104

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 15.08.2007 (S 7104) - DRsp Nr. 2008/91392

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 15.08.2007 - Aktenzeichen S 7104

DRsp Nr. 2008/91392

Unternehmereigenschaft beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme (z.B. Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke)

1. Unternehmereigenschaft

1.1 Allgemeine Grundsätze (§ 2 Abs. 1 UStG)

Wird der erzeugte Strom beim Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme (z.B. Fotovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk) ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist oder wird die erzeugte Wärme regelmäßig weitergeliefert (z.B. an Mieter), liegt auch bei sonst nicht unternehmerisch tätigen Personen eine nachhaltige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG vor (Abschn. 18 Abs. 4 UStR).

Dies gilt auch für sog. kaufmännisch-bilanzielle Einspeisungen (§ 4 Abs. 5 EEG), wenn der erzeugte Strom vom Anlagenbetreiber nicht in das Netz des Netzbetreibers eingespeist, sondern intern verbraucht wird.

1.2 Anlagen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 3 UStG)