OFD Karlsruhe - Verfügung vom 15.08.2007
S 7416

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 15.08.2007 (S 7416) - DRsp Nr. 2008/91386

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 15.08.2007 - Aktenzeichen S 7416

DRsp Nr. 2008/91386

Umsatzsteuerliche Behandlung von Personengesellschaften, die sowohl Land- und Forstwirtschaft betreiben als auch gewerblich tätig sind

Nach Abschnitt 264 Abs. 3 Satz 5 und 6 UStR können Personengesellschaften, die sowohl land- und forstwirtschaftlich als auch gewerblich tätig sind, die Durchschnittsätze nach § 24 UStG für solche land- und forstwirtschaftlichen Umsätze in Anspruch nehmen, die im Rahmen von abgrenzbaren Teilbereichen ausgeführt werden. Für die Annahme eines abgrenzbaren Teilbereichs genügt es, wenn eine Trennung der land- und forstwirtschaftlichen Umsätze von den gewerblichen Umsätzen durch geeignete Maßnahmen, z.B. getrennte Aufzeichnungen, getrennte Lagerung der Warenbestände, möglich ist.