FG-Urteil zur AdV
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 29.8.2007, 12 V 12132/07, Aussetzung der Vollziehung für die Anwendung von § 50a Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 EStG aufgrund der neueren EuGH-Entscheidung im Fall Scorpio im Hinblick auf die Zahlungen an in Großbritannien wohnhafte Künstler gewährt.
Verschiedene Vergütungsschuldner, die zur Vornahme des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 EStG verpflichtet wären, beantragen nach Einspruchseinlegung gegen die Steuerabzugs-Anmeldung nun bei den Finanzämtern in vergleichbaren Fällen unter Hinweis auf diesen Beschluss Aussetzung der Vollziehung.
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