OFD Karlsruhe - Verfügung vom 15.10.2007
S 2411/24 - St 142

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 15.10.2007 (S 2411/24 - St 142) - DRsp Nr. 2008/91536

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 15.10.2007 - Aktenzeichen S 2411/24 - St 142

DRsp Nr. 2008/91536

§ 50a Abs. 4 EStG - Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen

FG-Urteil zur AdV

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 29.8.2007, 12 V 12132/07, Aussetzung der Vollziehung für die Anwendung von § 50a Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 EStG aufgrund der neueren EuGH-Entscheidung im Fall Scorpio im Hinblick auf die Zahlungen an in Großbritannien wohnhafte Künstler gewährt.

Verschiedene Vergütungsschuldner, die zur Vornahme des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 EStG verpflichtet wären, beantragen nach Einspruchseinlegung gegen die Steuerabzugs-Anmeldung nun bei den Finanzämtern in vergleichbaren Fällen unter Hinweis auf diesen Beschluss Aussetzung der Vollziehung.

Keine AdV gewähren