OFD Karlsruhe - Verfügung vom 19.09.2005
S 7227

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 19.09.2005 (S 7227) - DRsp Nr. 2008/89263

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 19.09.2005 - Aktenzeichen S 7227

DRsp Nr. 2008/89263

Steuersatz für die Lieferung von Einzelkomponenten von Wirbelsäulen-Implantaten und anderen Vorrichtungen zur Behebung von Funktionsschäden

1. Wirbelsäulenimplantate

Nach Nr. 52 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG unterliegen in der Humanmedizin verwendete Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden - ausgenommen Teile und Zubehör - dem ermäßigten Steuersatz. Bei den in Nr. 52a der Anlage aufgeführten künstlichen Gelenken erstreckt sich die Steuerermäßigung auch auf Einzelkomponenten von Hüft- und Kniegelenkprothesen (BFH-Urteil vom 14.01.1997 - VII R 47/96, BStBl 1997 II S. 481 und BMF-Schreiben vom 24.07.1997 - S 7227, BStBl 1997 I S. 737). Nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind diese Grundsätze auch auf die Lieferung von Teilen (sog. maincomponents) von Wirbelsäulen-Implantaten anzuwenden (orthopädische Vorrichtung nach Nr. 52b der Anlage).