OFD Karlsruhe - Verfügung vom 19.09.2005
S 7280

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 19.09.2005 (S 7280) - DRsp Nr. 2008/89265

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 19.09.2005 - Aktenzeichen S 7280

DRsp Nr. 2008/89265

Rechnungserteilung durch Reisebüros bei Personenbeförderungen; Erteilung von Gesamtabrechnungen

Reisebüros vermitteln u.a. Fahrausweise über Personenbeförderungen im Inland (z.B. Bahnfahrscheine, Flugtickets), die den Erwerber unter den sonstigen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigen (§§ 34, 35 UStDV; Abschn. 195 UStR).

Vereinzelt wurde festgestellt, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis bzw. Kleinbetragsrechnungen oder Fahrausweise über Umsätze erteilt werden, und diese Umsätze außerdem in eine weitere Rechnung oder eine - später ausgestellte - Gesamtabrechnung mit erneutem gesonderten Umsatzsteuerausweis aufgenommen werden. Unternehmer, die für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erteilen, schulden die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer - neben der Umsatzsteuer für den ausgeführten Umsatz - nach § 14c Abs. 1 UStG (Abschn. 190c Abs. 4 UStR). Um eine solche Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und einen vom Rechnungsempfänger zu Unrecht in Anspruch genommenen - zweifachen - Vorsteuerabzug zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten:

1. Abrechnungen über Fahrausweise (einschließlich Flugtickets)