OFD Karlsruhe - Verfügung vom 22.02.2001
S 2255 A

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 22.02.2001 (S 2255 A) - DRsp Nr. 2008/92091

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 22.02.2001 - Aktenzeichen S 2255 A

DRsp Nr. 2008/92091

§ 22 EStG Leitfaden zur ertragsteuerlichen Beurteilung fremdfinanzierter Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag

Durch das Grundsatzurteil des BFH v. 15.12.1999, BStBl 2000 II S. 267 (bestätigt durch BFH-Urt. v. 9.5.2000,BStBl II S. 660), sind die wesentlichen Fragen zur steuerlichen Behandlung fremdfinanzierter Rentenversicherungen entschieden. Diese BFH-Rechtsprechung ist anzuwenden. Bei Vertragsabschlüssen nach dem 31.12.2000 ist allerdings zu prüfen, ob das Modell unter die Verlustausgleichsbeschränkung des § 2b EStG fällt (vgl. nachstehende Tz. 2.1).

1. Kurzdarstellung der Modelle

Die angebotenen Modelle fremdfinanzierter Rentenversicherungen setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

  • Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ohne Kapitalwahlrecht mit sofort beginnender Rentenzahlung;

  • Kredit für den Einmalbeitrag, zumeist mit einem 10%-igen Disagio, einer Laufzeit von 15 Jahren, einer kürzeren Zinsfestschreibung (meist 10 Jahre) und der Tilgungsaussetzung bis zum Ende der Laufzeit;

  • Kapitallebensversicherung oder Investmentsparplan (Erwerb von Fondsanteilen) zur Tilgung des Kredits; in den meisten Modellen gegen Einmalbetrag (dann Aufnahme eines zusätzlichen Kredits zur Finanzierung dieses Einmalbetrags), manchmal auch gegen laufende Beitragsleistung (aus Eigenmitteln);

  • zusätzliche Risikolebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung.