Für Unternehmen der Taxi- und Mietwagenbranche sind neben den gewerbe- auch die steuerrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Um bei einer Kassen-Nachschau oder Außenprüfung nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten verstoßen zu haben und in der Folge die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung versagt zu bekommen, sind insbesondere nachfolgend aufgeführte Gesetze und Verwaltungsvorschriften zu beachten:
§§ 145 bis 147 Abgabenordnung (AO) in der Fassung vom 29.12.2016
§ 14, § 14b, § 22 Abs. 1 Nr. 1 und § 27b Umsatzsteuergesetz (UStG)
BMF-Schreiben vom 26.11.2010,BStBl 2010 I S. 1342
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) - BMF vom 14.11.2014,BStBl 2014 I S. 1450 sowie BMF vom 28.11.2019,BStBl 2019 I S. 1269 (anzuwenden auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2019 beginnen.)
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