OFD Karlsruhe - Verfügung vom 26.06.2009
G 1000/5 - St 344

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 26.06.2009 (G 1000/5 - St 344) - DRsp Nr. 2009/80443

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 26.06.2009 - Aktenzeichen G 1000/5 - St 344

DRsp Nr. 2009/80443

Grundsteuer; Frage der Verfassungsmäßigkeit

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 18.2.2009 die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1334/07, die sich gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde für das selbst genutzte Wohngrundstück richtet, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Erhebung der Grundsteuer begegne nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG keinen Bedenken. Verfassungsrechtlich sei auch nicht zu beanstanden, dass die Grundsteuer als Objektsteuer ohne Rücksicht auf familiäre Verhältnisse des Grundstückseigentümers erhoben werde.

Soweit anhängige zulässige Einsprüche gegen Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheide auf diese Verfassungsbeschwerde gestützt sind, bittet die OFD diese nunmehr abschlägig zu bescheiden. Bei Anträgen auf Fortschreibung oder Aufhebung des Einheitswerts ist entsprechend zu verfahren.