OFD Karlsruhe - Verfügung vom 26.09.2005
G 1138 A - St 434

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 26.09.2005 (G 1138 A - St 434) - DRsp Nr. 2008/89325

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 26.09.2005 - Aktenzeichen G 1138 A - St 434

DRsp Nr. 2008/89325

Frage der Verfassungsmäßigkeit/Verfassungsbeschwerde

Seit dem 1.8.2005 ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig (1 BvR 1644/05). Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Grundsteuerfestsetzung für von Ihnen und ihren Familien selbst genutztes Grundeigentum. Sie vertreten die Auffassung, dass die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG dem Gesetzgeber verbiete, auf Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zuzugreifen und beziehen sich auf den 1995 ergangenen Vermögensteuerbeschluss des BVerfG. Da das BVerfG über die Annahme der Beschwerde noch nicht entschieden hat, ist bis auf weiteres wie folgt zu verfahren:

1. Einsprüche gegen aktuelle Grundsteuermessbescheide

Sofern sich Grundstückseigentümer im Rahmen eines zulässigen Einspruchs gegen die Grundsteuermessbetragsfestsetzung auf die vorgenannte Verfassungsbeschwerde berufen, ruht das Rechtsbehelfsverfahren insoweit (§ 363 Abs. 2 AO). Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich um ganz oder teilweise selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Die Einsprüche sind in die Rechtsbehelfslisten einzutragen.