OFD Karlsruhe - Verfügung vom 28.09.2001
S 2365 A

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 28.09.2001 (S 2365 A) - DRsp Nr. 2008/85645

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 28.09.2001 - Aktenzeichen S 2365 A

DRsp Nr. 2008/85645

§ 39a EStG Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2002; hier: Änderungen für das Jahr 2002

Für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2002 sind auf Grund der Änderungen des EStG durch das Steuer-Euroglättungsgesetz (StEuglG) v. 19.12.2000 (BStBl 2001 I S. 3), das Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale vom 21.12.2000 (BStBl 2001 I S. 36) und das zweite Gesetz zur Familienförderung vom 16.8.2001 (BStBl 2001 S. 533) die nachfolgenden Regelungen bzw. Änderungen der Antragsvordrucke zu berücksichtigen:

1. Währungsumstellung auf Euro

Die Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2002 (sowohl der sechsseitige als auch der vereinfachte Antrag) wurden auf die Euro-Währung umgestellt. Lediglich im vereinfachten Antrag (LSt 3 ABC/II) ist der für das Jahr 2001 bescheinigte Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag durch den Stpfl. noch in DM-Beträgen einzutragen. In den Ermäßigungsanträgen ist der jeweilige Umrechnungskurs von DM in Euro angegeben, um eine Umrechnung des bisher in DM eingetragenen Freibetrags in Euro zu erleichtern (1 Euro = 1,95583 DM).

Als Anlage ist eine aktuelle Zusammenstellung der für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2002 zu beachtenden steuerlichen Beträge beigefügt.

2. Steuerliche Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Familienförderung