OFD Karlsruhe - Verfügung vom 28.09.2007
S 3300/24 - St 344

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 28.09.2007 (S 3300/24 - St 344) - DRsp Nr. 2008/91475

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 28.09.2007 - Aktenzeichen S 3300/24 - St 344

DRsp Nr. 2008/91475

Allgemeines: Bewertung des Grundvermögens; Kontrollmitteilungen der Grundstückswertstellen an die Erbschaftsteuerstellen bei Übergang durch Erbfolge (länderübergreifende Zusammenarbeit)

FM - Erlass vom 02.03.2007

Die OFD Karlsruhe übersendet den Erlass des FM Baden-Württemberg vom 2. März 2007 Az.: 3 - S 3700/17 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Die Grundstückswertstellen haben lt. Bezugsverfügung eine Kontrollmitteilung an das für den Erblasser zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu übersenden, wenn sie im Rahmen einer Zurechnungsfortschreibung erkennen,

  • dass der Eigentumsänderung eine Erbfolge zugrunde liegt,

  • der bisherige Eigentümer in einem anderen Bundesland wohnte und

  • die Anforderung eines Grundbesitzwertes bislang noch nicht erfolgte.

Maschinelle Kontrollmitteilungen