OFD Karlsruhe - Verfügung vom 30.11.2011
S 2363/79 - St 144

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 30.11.2011 (S 2363/79 - St 144) - DRsp Nr. 2012/80027

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 30.11.2011 - Aktenzeichen S 2363/79 - St 144

DRsp Nr. 2012/80027

Information für Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug ab 1.1.2012 (ELStAM)

Sehr geehrte Damen und Herren Arbeitgeber,

derzeit suchen sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, möglicherweise auf Ihre Veranlassung hin, unsere Zentralen Informations- und Annahmestellen in den Finanzämtern auf, um sich über die ab dem 1. Januar 2012 geltenden Lohnsteuerabzugsmerkmale zu erkundigen oder sich diese zur Vorlage bei Ihnen vom Finanzamt bescheinigen zu lassen. In vielen Fällen ist der Gang zum Finanzamt unnötig. Er kostet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zeit und führt gleichzeitig zu deutlichen Mehrbelastungen bei unseren Finanzämtern.

Die Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben am Dienstag, den 29. November 2011 entschieden, dass sich der Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgrund unerwarteter technischer Schwierigkeiten auf den 1. Januar 2013 verschiebt. Über die konkrete Vorgehensweise in der Übergangsphase wird jeder Arbeitgeber noch durch ein weiteres Schreiben informiert werden. Um die eingangs geschilderte Situation abzumildern, möchte ich Sie vorab darüber in Kenntnis setzen, in welchen Fällen tatsächlich eine Bescheinigung vom Finanzamt für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2012 notwendig ist.