OFD Karlsruhe - Verfügung vom 31.08.1999
S 7117 f

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 31.08.1999 (S 7117 f) - DRsp Nr. 2008/86955

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 31.08.1999 - Aktenzeichen S 7117 f

DRsp Nr. 2008/86955

§ 3a UStG Ort der sonstigen Leistung eines inländischen Unternehmers, der ein ausländisches Unternehmen repräsentiert (vertritt)

Inländische Repräsentanten ausländischer Unternehmen erbringen diesen gegenüber eine Vielzahl von Leistungen, z. B. Produktwerbung, Produktforschung, Marktforschung, technische und sonstige Beratung, Pflege der Kontakte zu den Kunden des ausländischen Unternehmens usw. Hierfür erhalten sie regelmäßig ein einheitliches Entgelt nach dem sog. Cost-plus-Verfahren, d. h. sie erhalten ihre Kosten erstattet zzgl. einer Vergütung. U. a. werden folgende Tätigkeiten ausgeübt:

  • Fact Finding Aktivitäten, wie Einholung detaillierter Informationen über Geschäfts- und Marktverhältnisse in Deutschland,

  • Erhebung von Daten, die zur Erarbeitung von Marketingstrategien und zur Koordination der Geschäftsaktivitäten notwendig sind,

  • Beratung und Weiterleitung von Produktinformationen an deutsche Kunden,

  • Förderung des Absatzes durch Herstellung und Aufrechterhaltung einer regen Geschäftsverbindung mit deutschen Abnehmern,

  • Hilfestellung bei der Teilnahme an Ausschreibungen, Weiterleitung an Angeboten,

  • Berichterstattung über die allgemeinen Geschäfts- und Marktverhältnisse sowie die wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Entwicklung in Deutschland,