Durch Vfg. der OFD Kiel v. 25. 2. 1993 S 7170 A wurde mitgeteilt, daß die Tätigkeit der „Staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen”, die in Niedersachsen die Erlaubnis erlangt haben, diese Berufsbezeichnung zu führen, als eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. des § 4 Nr. 14 UStG zu behandeln ist, wenn die sprachheiltherapeutische Tätigkeit auf Zuweisung eines Arztes und unter dessen Verantwortung erbracht wird. Die Umsätze sind damit von der USt befreit.
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