OFD Kiel - Verfügung vom 07.03.2001
S 2240 A

OFD Kiel - Verfügung vom 07.03.2001 (S 2240 A) - DRsp Nr. 2008/84679

OFD Kiel, Verfügung vom 07.03.2001 - Aktenzeichen S 2240 A

DRsp Nr. 2008/84679

Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung/Gewerbebetrieb bei Vermietung einer Ferienwohnung

Mit der o. a. Vfg. hatte die OFD das Urt. des Schleswig-Holsteinischen FG v. 16.6.1997 - V 159/97 (EFG 1997, S. 1501) übersandt und auf die anhängige Revision hingewiesen.

Der BFH hat durch Gerichtsbescheid v. 24.10.2000 - IX R 58/97 die Rechtsauffassung des FA und des FG bestätigt. Der Bescheid wirkt als Urt., da eine mündliche Verhandlung nicht beantragt wurde.

Streitig war, ob den Klägern Sonderabschreibungen gem. § 3 ZRFG i. H. von 50 v. H. der im Jahre 1993 auf die Anschaffungskosten einer in einem Ferienort belegenen Eigentumswohnung (Ferienwohnung) geleisteten Anzahlungen zu gewähren war. Dies wäre der Fall, wenn es sich bei der Vermietung der Ferienwohnung um eine gewerbliche Tätigkeit handeln würde.

Die Vermietung der Wohnung wurde einer im Ort ansässigen Vermittlungsgesellschaft übertragen.

Das FA und das FG vertraten die Auffassung, dass die Vermietung der Ferienwohnung nicht über bloße Vermögensverwaltung hinaus gehe mit der Folge, dass es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handele und die Gewährung einer Sonderabschreibung gem. § 3 ZRFG nicht in Betracht komme.