Mit der o. a. Vfg. hatte die OFD das Urt. des Schleswig-Holsteinischen FG v. 16.6.1997 -
Der BFH hat durch Gerichtsbescheid v. 24.10.2000 - IX R 58/97 die Rechtsauffassung des FA und des FG bestätigt. Der Bescheid wirkt als Urt., da eine mündliche Verhandlung nicht beantragt wurde.
Streitig war, ob den Klägern Sonderabschreibungen gem. §
Die Vermietung der Wohnung wurde einer im Ort ansässigen Vermittlungsgesellschaft übertragen.
Das FA und das FG vertraten die Auffassung, dass die Vermietung der Ferienwohnung nicht über bloße Vermögensverwaltung hinaus gehe mit der Folge, dass es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handele und die Gewährung einer Sonderabschreibung gem. §
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