OFD Kiel - Verfügung vom 18.05.1993
S 2102

OFD Kiel - Verfügung vom 18.05.1993 (S 2102) - DRsp Nr. 2008/84565

OFD Kiel, Verfügung vom 18.05.1993 - Aktenzeichen S 2102

DRsp Nr. 2008/84565

§ 1 EStG Abgrenzung der erweiterten unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach Abs. 2 oder Abs. 3; hier: Im Ausland stationierte Bundeswehrsoldaten

In der Verfügung v. 23. 9. 1992 S 2102 A wird die Auffassungvertreten, daß das NATO-Truppenstatut (NTS) - und damit auch § 1 Abs. 2 EStG - nur in dem Fall anwendbar ist, in dem sich der jeweilige Soldat als Mitglied eines dem NATO-Oberkommando unterstellten Truppenteils im Ausland aufhält.

An die OFD ist die Frage herangetragen worden, ob diese Regelung auch für die Fälle gilt, in denen die im Ausland unterhaltene militärische Dienststelle nicht dem NATO-Oberkommando unterstellt ist, das NTS aber einzelvertraglich für anwendbar erklärt worden ist.

Es bestehen keine Bedenken, in derartigen Fällen § 1 Abs. 2 EStG anzuwenden.