OFD Kiel - Verfügung vom 21.11.1997
S 2246 A

OFD Kiel - Verfügung vom 21.11.1997 (S 2246 A) - DRsp Nr. 2008/84542

OFD Kiel, Verfügung vom 21.11.1997 - Aktenzeichen S 2246 A

DRsp Nr. 2008/84542

Gemeinsame Nutzung medizinischer Großgeräte durch Ärzte und Krankenhäuser

Bestimmte medizinische Großgeräte, insbesondere Computertomographen und Kernspintomographen, werden wegen der Höhe der Anschaffungskosten, des Raumbedarfs und einer sinnvollen wirtschaftlichen Ausnutzung nicht von einem einzelnen Arzt angeschafft; als Erwerber kommt nur eine Gemeinschaft von Ärzten oder von Ärzten und Krankenhäusern in Betracht. Bei einer gemeinsamen Anschaffung und Nutzung solcher Geräte, deren Nutzungsdauer etwa 5 - 7 Jahre beträgt, können folgende Sachverhaltsgestaltungen vorkommen:

a) Niedergelassene Ärzte und ein Krankenhaus bilden eine BGB -Gesellschaft, die das Gerät anschafft, in Räumlichkeiten eines Krankenhauses aufstellt, gemeinsam betreibt und die Kosten aufteilt. Dabei wird kein Gewinn erzielt, sondern nur der Aufwand entsprechend dem Nutzungsanteil auf die Gesellschafter verteilt.

Die BGB -Gesellschaft besitzt in diesem Fall, solange für ihre Leistungen nicht in ihrem eigenen Namen unmittelbar von den Patienten ein Entgelt gefordert wird, keine Gewinnerzielungsabsicht. Deshalb stellt sie sich nicht als Mitunternehmerschaft dar, sondern dient nur dazu, die Kosten aus dem Betrieb des Geräts den Beteiligten entsprechend ihrem Nutzungsanteil zuzuordnen.