OFD Kiel - Verfügung vom 28.02.2002
S 2741 A

OFD Kiel - Verfügung vom 28.02.2002 (S 2741 A) - DRsp Nr. 2008/86434

OFD Kiel, Verfügung vom 28.02.2002 - Aktenzeichen S 2741 A

DRsp Nr. 2008/86434

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG Körperschaftsteuerliche Behandlung des Verzichts auf ein Ausgabeaufgeld bei Kapitalerhöhungen

Beschließen die Gesellschafter einer KapGes eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (effektive Kapitalerhöhung) und wird dabei auf ein Ausgabeaufgeld verzichtet, das den stillen Reserven entspricht, die auf die bisherigen Anteile entfallen, stellt dies weder eine verdeckte Gewinnausschüttung noch eine nicht den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende (andere) Ausschüttung dar. Dies deshalb, weil sich der Vorgang nicht auf das stl. Einkommen der KapGes auswirkt und auch nicht als fingierte Doppelmaßnahme (Einlage mit anschließender Wiederausschüttung) zu sehen ist.

Bedingt durch die niedrigeren AK ergeben sich ertragsteuerliche Folgerungen erst bei der Veräußerung der Anteile entweder im Rahmen eines höheren Gewinns nach § 5 EStG (falls die Beteiligung Betriebsvermögen ist) oder im Rahmen eines höheren Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG (falls es sich um eine Beteiligung im Privatvermögen handelt).