In den Fällen, in denen Pfarrgemeinden (eigenständige juristische Personen des öffentlichen Rechts) im Rahmen von Spendenaktionen (z. B. Adveniat, Misereor) Spenden sammeln und diese an das Bistum (ebenfalls eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts) weiterleiten, das die Gelder dann an Adveniat, Misereor usw. übergibt, ist die Zuwendungsbestätigung über die Weiterleitung der Gelder abweichend von den mit BMF-Schreiben v. 18.11.1999 (BStBl 1999 I S. 979, Körperschaftsteuerkartei, Karte 4.1 zu § 9 KStG) veröffentlichten Mustern wie folgt zu fassen:
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