OFD Koblenz - Verfügung vom 01.03.2007
St 32 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 01.03.2007 (St 32 3) - DRsp Nr. 2008/90971

OFD Koblenz, Verfügung vom 01.03.2007 - Aktenzeichen St 32 3

DRsp Nr. 2008/90971

Sonderausgaben - Steuerliche Behandlung der Rentenversicherungsbeiträge eines Minijobs; Kurzinformation der Steuergruppe St 3 Einkommensteuer Nr. ST 3_2007K032

Die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörterten die steuerliche Behandlung des bei geringfügiger Beschäftigung (sog. Minijob - § 8 SGB IV und § 8a SGB IV) gezahlten Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG wird zu den nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a und Nr. 2b EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Altersvorsorgeaufwendungen der nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung hinzugerechnet. Der sich insoweit ergebende Betrag wird dann mit dem in der Übergangsphase jeweils geltenden Prozentsatz angesetzt (§ 10 Abs. 3 Satz 4 EStG); anschließend wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Abzug gebracht (§ 10 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Dies gilt gleichermaßen für den bei einem Minijob gezahlten und nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig davon, ob der Beitrag in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird oder ob eine Pauschalbesteuerung nach § 40a EStG erfolgt.