OFD Koblenz - Verfügung vom 01.04.1990
S 0622/

OFD Koblenz - Verfügung vom 01.04.1990 (S 0622/) - DRsp Nr. 2008/83694

OFD Koblenz, Verfügung vom 01.04.1990 - Aktenzeichen S 0622/

DRsp Nr. 2008/83694

§ 233a AO Zinsfestsetzung in Fällen der Berücksichtigung offener Gewinnausschüttungen bei der Körperschaftsteuer; Aussetzung der Vollziehung und Ruhen des Verfahrens

Im Revisionsverfahren (Az. I R 60/98) gegen das Urt. des Schlesw.-Holst. FG v. 19.3.1998 I 1598/97 hat der BFH durch Gerichtsbescheid, der nicht die Wirkung eines Urt. erlangte, die Auffassung vertreten, daß der besondere Zinslaufbeginn nach § 233a Abs. 2a AO zumindest bei einer erstmaligen Beschlußfassung über die Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wj nicht gerechtfertigt sei.

Es bestehen keine Bedenken, in diesbezüglichen Einspruchsverfahren bis zu einer Entscheidung des BFH auf Antrag Aussetzung der Vollziehung zu gewähren und die Verfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.