Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 6.5.2008 - 6 K 1666/06 entschieden, dass auf die Leistungen eines Dirigenten die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG anzuwenden ist, wenn der Unternehmer für den betreffenden Besteuerungszeitraum eine Bescheinigung der für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Landesbehörde - Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, Mainz, s. Vfg. vom 20.1.2005 -
Auf eine Beurteilung des von dem Dirigenten betreuten Chors bzw. Orchesters im Hinblick auf die vorgenannte Steuerbefreiung ist in diesem Zusammenhang nicht abzustellen.
Die v. g. Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
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