Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2005 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2005/2006 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Verfügung (Vfg.) vom 12.4.2006 - S 2233 A - St 31 1 -, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2005/2006 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen die maßgebenden Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.
Die Ernte beim Kern- und Steinobst war im nördlichen Rheinland-Pfalz mengen- und qualitätsmäßig gut. Im Süden hingegen fiel die Ernte wegen Hagel und Nachtfrösten gebietsweise wesentlich niedriger aus. Durch die lang anhaltende Kälte im Frühjahr wurde auch die Erdbeerernte negativ beeinflusst.
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