OFD Koblenz - Verfügung vom 02.06.2014
S 0338 A-St 35 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 02.06.2014 (S 0338 A-St 35 1) - DRsp Nr. 2019/80435

OFD Koblenz, Verfügung vom 02.06.2014 - Aktenzeichen S 0338 A-St 35 1

DRsp Nr. 2019/80435

Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren; hier: Anrechnung der gesamten steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung auf Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung oder Pflege-Pflichtversicherung ( § 10 Abs. 2 Nr. 1 zweiter Halbsatz EStG )

1. Allgemeines

Mit dem beigefügten, auf den vordatierten BMF-Schreiben wird der sog. Vorläufigkeitskatalog erweitert.

Zur Kürzung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung um die gesamten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse ist aktuell beim BFH das Revisionsverfahren IX R 43/13 anhängig (vorgehend: Urteil des FG Niedersachsen vom 06.09.2013 - Az. 3 K 230/13).

Vgl. hierzu auch Kurzinformation ST 3_2011K093 vom - S 2221 A - St 32 3.

In dem Revisionsverfahren IX R 43/13 sind explizit folgende Rechtsfragen zu klären:

  • Zulässige Kürzung der Vorsorgeaufwendungen zur Krankenversicherung um den erhaltenen Arbeitgeberzuschuss insgesamt bei der Basisversicherung - § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG -?

  • Keine Aufteilung des steuerfreien Zuschusses auf einen auf die Basisversicherung und einen auf Wahlleistungen entfallenden Teil?