OFD Koblenz - Verfügung vom 02.08.1999
S 7100/

OFD Koblenz - Verfügung vom 02.08.1999 (S 7100/) - DRsp Nr. 2008/86807

OFD Koblenz, Verfügung vom 02.08.1999 - Aktenzeichen S 7100/

DRsp Nr. 2008/86807

§ 1 UStG Leistungen zwischen den regionalen Untergliederungen und dem Blutspendedienst des DRK

Die Behandlung der Leistungen der regionalen Untergliederungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an den Blutspendedienst des DRK bei Blutspendeterminen war Gegenstand verschiedener Erörterungen der KSt und USt-Referatsleiter des Bundes und der Länder. Die Besprechungen führten zu folgendem Ergebnis:

Die Leistungen erfolgen im Rahmen eines steuerbaren Leistungsaustauschs und unterliegen der USt. Eine USt-Befreiung kommt nicht in Betracht, weil die Leistungen nicht von natürlichen Personen erbracht werden, sondern von der regionalen Untergliederung.