OFD Koblenz - Verfügung vom 04.02.2002
EZ 1220 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 04.02.2002 (EZ 1220 A) - DRsp Nr. 2008/87833

OFD Koblenz, Verfügung vom 04.02.2002 - Aktenzeichen EZ 1220 A

DRsp Nr. 2008/87833

Ökologische Zulage, Wärmeschutzverordnung wird abgelöst durch Energieeinsparverordnung

Die Zusatzförderung nach § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG für energiesparende Anlagen und Niedrigenergiehäuser kommt grundsätzlich noch in Betracht, wenn die Wohnung oder Baumaßnahme vor dem 1.1.2003 fertiggestellt bzw. beendet worden ist.

Weitere Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Kriterien nach der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994. Diese Wärmeschutzverordnung wurde durch die zum 1.2.2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung vom 16.11.2001 - EnEV - (BGBl 2001 S. 3085) abgelöst. Maßnahmen, die unter die EnEV fallen, sind nicht mehr nach § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG begünstigt.

Auf Grund der Übergangsvorschriften in § 19 EnEV gilt die bisherige Wärmeschutzverordnung für die Errichtung und Änderung von Gebäuden weiter, wenn vor dem 1.2.2002 für das Vorhaben der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet oder bei genehmigungs- und anzeigefreien Bauvorhaben mit der Bauausführung begonnen worden ist. Insoweit verbleibt es bei der Förderungsmöglichkeit nach § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG.

Der Antrag auf Eigenheimzulage „EZ 1 A” wurde entsprechend geändert. Der neu aufgelegte Vordruck geht den Finanzämtern in Kürze unaufgefordert zu.