OFD Koblenz - Verfügung vom 04.03.2008
S 2284 A - St 32 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 04.03.2008 (S 2284 A - St 32 3) - DRsp Nr. 2008/92433

OFD Koblenz, Verfügung vom 04.03.2008 - Aktenzeichen S 2284 A - St 32 3

DRsp Nr. 2008/92433

Außergewöhnliche Belastungen; Aufwendungen für ein Mediationsverfahren als Ehescheidungskosten; Kurzinfo ESt ST 3_2008K027

Nach den BFH-Urteilen vom 30.6.2005 (, 492) können nur Kosten, die unmittelbar und unvermeidbar mit einem Scheidungsprozess im Zusammenhang stehen, als zwangsläufig erwachsen angesehen werden. Dies sind die Prozesskosten für die Scheidung und den Versorgungsausgleich (sog. Zwangsverbund, , vgl. auch .1 - 33.4 (Scheidung) ). Kosten, die durch eine Familienmediation im Ehescheidungsverfahren entstehen, sind hingegen nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen nach berücksichtigungsfähig. Die dem entgegenstehende Verfügung vom 11.9.2001 - S 2319 A - St 31 1 hat sich insoweit durch die Veröffentlichung o.a. BFH-Rechtsprechung überholt.