OFD Koblenz - Verfügung vom 05.02.2007
S 7210 A/S 7270 A - St 44 4

OFD Koblenz - Verfügung vom 05.02.2007 (S 7210 A/S 7270 A - St 44 4) - DRsp Nr. 2008/90846

OFD Koblenz, Verfügung vom 05.02.2007 - Aktenzeichen S 7210 A/S 7270 A - St 44 4

DRsp Nr. 2008/90846

Umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs von Dauer- bzw. Jahreskarten; Kurzinformation der Gruppe St 4 Umsatzsteuer Nr. ST 4_2007K001

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich des Vorliegens von Teilleistungen beim Verkauf von Dauer- bzw. Jahreskarten Folgendes:

Die Abgabe von Dauer- bzw. Jahreskarten, die zum Besuch mehrerer Veranstaltungen berechtigen, ist als Dauerleistung anzusehen, die grds. als einheitliche Leistung mit Ablauf des gesamten Berechtigungszeitraums (z.B. einer Spielsaison) erbracht ist. Die Annahme von Teilleistungen (z.B. bezogen auf die Eintrittsberechtigung für ein Fußballspiel) setzt hierbei voraus, dass einem bestimmten Teil der wirtschaftlich teilbaren Leistung ein gesondertes Entgelt zugeordnet werden kann und durch eine gesonderte Vereinbarung auch zugeordnet worden ist. Teilleistungen kommen daher bei Dauer- bzw. Jahreskarten nur in Betracht, wenn diese zum Einlass bei einer feststehenden Anzahl von Veranstaltungen berechtigen und wenn der auf die jeweilige Eintrittsberechtigung entfallende Teil des Entgelts der Dauer- bzw. Jahreskarte durch eine gesonderte Entgeltvereinbarung i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG festgelegt wurde.