Mit Wirkung vom 13. Juni 2006 ist der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas Deutschland e.V. die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden (Amtsblatt für Berlin S. 2428).
Beiträge an diese Religionsgemeinschaft sind somit ab dem 13. Juni 2006 entsprechend R 10.7 EStR und H 10.7 EStH als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG abziehbar.
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