OFD Koblenz - Verfügung vom 06.08.2002
S 7306 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 06.08.2002 (S 7306 A) - DRsp Nr. 2008/80684

OFD Koblenz, Verfügung vom 06.08.2002 - Aktenzeichen S 7306 A

DRsp Nr. 2008/80684

Umsatzsteuer; Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel bei der Errichtung gemischt genutzter Gebäude, Aussetzung der Vollziehung

Mit Urteil vom 17.08.2002 - V R 1/01 hat der BFH entschieden, dass bei einem Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze (Umsatzschlüssel) als sachgerechte Schätzung anzuerkennen ist.

Am 21.12.2001 erfolgte per E-Mail der Hinweis an die Finanzämter, dass die Regelung in der Bezugsverfügung, wonach Einspruchsverfahren zu dieser Problematik nach § 363 Abs. 2 AO ruhen können, eine Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abs. 2 AO jedoch nicht zu gewähren ist, weiterhin Gültigkeit haben. Das o. a. BFH-Urteil war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im BStBl. veröffentlicht.

Des weiteren wurden die Finanzämter am 24.04.2002 per E-Mail darüber informiert, dass sich die Referatsleiter Umsatzsteuer auf der Sitzung II/02 vom 18.-20.03.2002 für eine Veröffentlichung des Urteils mit einem Nichtanwendungserlass aussprachen.