OFD Koblenz - Verfügung vom 07.03.2005
S 3202 A - St 35 6

OFD Koblenz - Verfügung vom 07.03.2005 (S 3202 A - St 35 6) - DRsp Nr. 2008/88772

OFD Koblenz, Verfügung vom 07.03.2005 - Aktenzeichen S 3202 A - St 35 6

DRsp Nr. 2008/88772

Bewertung des Grundbesitzes; ; Berechnung der Wohn-/Nutzfläche und Abzug der Betriebskosten bei im Ertragswertverfahren bewerteten Grundstücken ab 01.01.2004 (§ 79, 146 BewG)

Ab dem 01.01.2004 gilt an Stelle der Vorschriften der §§ 43 und 44 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25.11.2003 (Wohnflächenverordnung - WoFlV). Die Wohnflächenverordnung enthält gegenüber den Regelungen der II. BV einige gravierende Änderungen. So sind Wahlrechte bei der Ermittlung der Grundfläche (z.B. Berechnung nach Wahl des Bauherrn aus den Fertigmaßen - lichten Maßen - oder den Rohbaumaßen) und bei der Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche (z.B. Anrechnung der Grundflächen von Balkonen, Loggien u. dergl.) oder die Abzugsmöglichkeit bei Ermittlung der anrechenbaren Grundfläche (z. B. Abzug von 10 v.H. bei Wohngebäuden mit einer Wohnung) weggefallen.

Geändert wurde die Regelung des § 27 II. BV, aufgehoben wurde die Anlage zur II. BV. Die Betriebskosten sind nunmehr in der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung) zusammengefasst, wobei im Wesentlichen die Regelungen aus der II. BV übernommen wurden.

Hinsichtlich der Bewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren ist, wie folgt zu verfahren:

1. Einheitsbewertung: