OFD Koblenz - Verfügung vom 07.04.2003
S 7100 A - St 44 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 07.04.2003 (S 7100 A - St 44 3) - DRsp Nr. 2008/83467

OFD Koblenz, Verfügung vom 07.04.2003 - Aktenzeichen S 7100 A - St 44 3

DRsp Nr. 2008/83467

Abwicklung von Fleurop-Blumenlieferungen

Die Fleurop GmbH (Fleurop) beabsichtigt, die Abrechnungen bei den Fleurop-Blumenlieferungsgeschäften im Inland gegenüber den Kunden (Auftraggebern) auf Bruttobeträge umzustellen. Im Übrigen soll das Abrechnungsverfahren weiterhin nach den BdF-Erlassen vom 29.07.1968 - IV A/3 - S 7280 - 58/68 und vom 17.12.1970 - IV A/1 - S 7280 - 16/70 erfolgen.

Die bisherigen Auftragsvordrucke wurden hierfür neu gestaltet. Blatt 1 (Original) ist die Kundenrechnung für den Auftraggeber. Die bisherige „erste Durchschrift” (gelb) und die „zweite Durchschrift” (weiß) werden durch eine gemeinsame erste Durchschrift (zur Weiterleitung an den ausführenden Fleurop-Partner) ersetzt, die künftig per Fax weitergeleitet werden soll. Die zweite Durchschrift verbleibt beim Hauptunternehmer.